Das Verkehrsunfallrecht ist vorab geprägt von der Frage nach der "Haftung dem Grunde nach": Wer hat Schuld ?
Dabei geht es um Verkehrsrecht im weiteren Sinn. Manchmal gelten einfachste Rechtsregeln, z. B. wenn die rote Ampel überfahren wurde, wenn es "hinten geknallt" hat (Auffahrunfall).
Häufig liegt es schwieriger (Quotenunfall) und muss an dieser Stelle eine vernünftige Bewertung der "richtigen, möglichst denn doch 100 % - Quote" erfolgen und sind häufig entscheidende Weichen für die Schadensbearbeitung zu treffen.
Stichworte: Sicherung der Unfalldaten durch Polizei oder zuzuziehenden Sachverständigen,.Einschaltung der Kaskoversicherung und Inanspruchnahme des Quotenvorrechts.
Diese Weichenstellung ist nur möglich auf einer sorfältigen und korrekten Bewertung des Unfallgeschehens.
Es folgt die Frage nach der "Haftung der Höhe nach" und das Abklopfen der (denkbaren) Schadenspositionen und ihrer (vollständigen) Erstattbarkeit.
Stichworte:
Fahrzeugschaden
Wertminderung
Vermögensschaden
Erwerbsschaden (Verdienstausfall)
Rentenschaden
Schmerzensgeld
Die aufgeworfenen Fragen sind unter Umständen existentiell. Dies immer dann, schwerer Körperschaden zu beklagen ist mit der Folge lange andauernder Arbeitsunfähigkeit und entsprechenden Erwerbsschäden.
Parallel ist der Anspruch auf ein hohes Schmerzensgeld zu bearbeiten.
Aber auch Ihr Blechschaden bedarf sorgfältiger Behandlung und einer umfassenden Beratung vor der Bewertung und Entscheidung, welche Haftungsquote richtig ist und welche Fallen, aber auch welche Möglichkeiten des Schadensersatzrechts (§ 249 ff BGB) zu berücksichtigen sind.
Stichworte: Aktivlegitimation (bei Leasingfahrzeugen usw.), Abrechnung auf Neuwagenbasis, Reparatur, Totalschaden, fiktive Abrechnung, Mehrwertsteuer, 130 %-Grenze, Haltefrist, Sonderfahrzeuge, Aufbauten, Oldtimer.
Das Schadensersatzrecht hat sich hier über Jahre fortentwickelt.
Wir wollen Ihnen die allerletzte Entwicklung und Nuance und Chance erklären und für Sie nützlich machen..
Hier wird noch gearbeitet