Der Notar ist ein Organ der vorsorgenden Rechtspflege.
Der Notar entwirft, beurkundet und vollzieht Ihre geschäftliche, wirtschaftliche und private Planung. Zumeist geht es um sind das Immobilienrecht, das Gesellschaftsrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
Der Notar wird kraft Amtes tätig. Er ist unabhängig und neutral, das heißt absolut unparteiisch.
Er führt Ihre sämtlichen Rechtsangelegenheiten einer nach den Umständen optimalen Lösung zu.
Immer wird Sorge getragen, dass alle Beteiligte erkennen und verstehen, welche Erklärungen sie abgeben und welche Folgen (rechtliche Tragweite) daran geknüpft sind. Sie werden dadurch sensibilisiert, beraten und geschützt, nicht bedachte oder ungewünschte Rechtsfolgen herbeizuführen (mit entsprechenden finanziellen Schäden).
Das gilt insbesondere für Verbraucher und deren Verhältnis zu Gewerbetreibenden. Beide Seiten wollen und sollen und müssen beidseits faire Regelungen vereinbaren. Der Gesetzgeber gibt insoweit zwingende Leitlinien vor, die für beide Seiten "gut" sind und gut sein müssen.
Arbeitsgebiete Notar
Immobilienschenkungen oder -überträge
Ehe- und Scheidungsvereinbarungen
Gründung von Gesellschaften
(GmbH, UG, OHG, KG, GbR, AG)
Antreilsübertragungen,
Handelsregistereintragungen
Erbrecht (Notar)
Testamente, Erbverträge, Erbauseinandersetzungen
Pflichtteilsregelungen, Erbscheine
Nochmals:
Immobilienüberträge oder -schenkungen