Allgemeines Strafrecht


 

Zum allgemeinen Strafrecht mag man zählen die Vermögensdelikte Diebstahl, Unterschlagung und Betrug in minder erheblichen Fällen, geringere Körperverletzungsdelikte (ohne Waffen oder gefährliche Werkzeuge), die Sachbeschädigigung oder die "Forderungseintreibung" in der Nähe der Nötigung oder gar Erpressung (Raub).

 

Auch die Strafrechtstatbestände im Bereich des Straßenverkehrs gehören dazu.

 

Alle oben aufgeführten Delikte können eine Verurteilung und im Anschluss daran sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen. Der Schritt in das Strafrecht kann unter Umständen klein sein:

 

Beispiele:

 

Ihr Sohn war unaufmerksam und hat vergessen, das Buch in der Unibibliothek zurückzulegen?

Jetzt wird der Vorwurf erhoben, er habe das Buch "geklaut".

 

Sie waren unaufmerksam sehr schnell in Ihrem neuen Wagen unterwegs?

 

In allen Fällen sollte frühzeitig ein Verteidiger zu Rate gezogen werden. Alle Chancen einer von Anfang an richtigen Verteidigung und die Möglichkeiten nichtgerichtlicher Verfolgung (idealiter mit dem Ergebnis einer frühzeitigen Einstellung des Verfahrens) können im Vorfeld einer Anklage bei Blick auf maximale Ergebnisse diskutiert und definiert werden.

 

Eine öffentliche Hauptverhandlung mit ihren vielschichtigen Negativfolgen und Kosten kann häufig vermieden werden.

 

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