Eheverträge

Vereinbarungen bei Trennung und Scheidung



 

Ein Termin vor dem Standesbeamten dauert nur Minuten.

Sie heiraten dort. Was Sie kaum bemerken: Mit der Heirat gehen Sie eine Staffel von einschneidenden gesetzlichen Rechtspflichten ein, die vornehmlich im Trennungs- und Scheidungsfall sehr überraschend und unangenehm sind und auch häufig von beiden Eheleuten "so nicht gewollt" sind oder waren, aber dann doch  gelten.

 

Die neue Eheleute-Generation hat deshalb vielfach den Wunsch, ihre wirtschaftlichen Verbindungen unter Berücksichtigung aller Umstände (vorhandenes Anfangsvermögen, Zuwendungen der Eltern, Kinderwunsch oder nicht, gemeinsamer Hausbau, unterschiedliche Altersvorsorge) fair und sauber zu regeln.

Die eherechtliche und scheidungsrechtliche Gemengelage soll nicht ohne weiteres und vor allem nicht umfänglich dem gesetzlichen Scheidungsstatut unterworfen werden.

Zumal dieses Statut und seine Rechtsfolgen nicht sicher vorhersehbar ist.

 

Das Notariat hilft, den Typus Ihrer Ehe aufzuspüren, beidseitige Eckpunkte zu formulieren, Ihre Wünsche nach einer vom Gesetz abweichenden Regelung herauszuarbeiten Dabei werden ale menschlichen

und/oder wirtschaftlichen Besonderheiten Ihrer Ehe berücksicht.

Zuletzt wird eine Vereinbarung entworfen, wie Sie sie präzise für Ihre Ehe für richtig halten und wünschen.

 

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