Ordnungswidrigkeiten ... sind überwiegend Verkehrsübertretungen


 

Der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid, der Ihnen ins Haus flattert, gründet regelmäßig auf den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit.

 

Beispiele:

 

Geschwindigkeitsüberschreitung,

Rotlichtverstoß,

zu dichtes Auffahren,

Verkehrsunfall.

 

Verteidungsziel ist häufig, die erste "Owi" zu vermeiden, um einen ersten Eintag im VZR (Verkehrszentralregister in Flensburg) zu vermeiden. Weil: Nach dem ersten Punkt in der Flensburger Kartei wird man, ist man bei dem zweiten Vorwurf "Wiederholungstäter." Der sog. Ersttäterbonus entfällt.

Verteidungsziel ist im gegebenen Fall eines ersten Vorwurfs also auch, diese erste Ahnung zu vermeiden.

 

Verteidigungsziel kann umgekehrt sein, die Verurteilung wegen einer letzten Ordnungswidrigkeit zu vermeiden, um dadurch die - für die Fahrerlaubnisbehörde zwingende - Entziehnung der Fahrerlaubnis zu vermeiden.

(Deadline sind 18 Punkte nach altem Recht, ab dem 01/05/2014 8 Punkte.

 

Zum neuen Punktesystem (ab 01/05/2014) siehe hier.

 

Kenntnis der Möglichkeiten, prozessuale Härte und - wenn notwendig - auch Einlenken im richtigen Moment bieten Möglichkeiten zur Erzwingung des Freispruchs, der Einstellung des Verfahren oder auch "nur" einer Absenkung der Ahnung "unter die Punktegrenze".

 

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