Das sogenannte Familienrecht ist vornehmlich Obegriff für das Recht der Trennung und Scheidung.
Ein Experte des Fachs spricht die wesentlichen Problemkreise unter dem Oberbegriff Zehnkampf
im Scheidungsrecht an.
Dieser Zehnkampf beinhaltet die Disziplinen:
01. Kindesunterhalt für minderjährige u. volljährige Kinder
02. Trennungsunterhalt für den anderen Ehepartner
03. Scheidungsrecht wiederum mit den Themen zu Kindesunterhalt und jetzt Nachscheidungsunterhalt
04. Elterliche Sorge und Umgangsrecht
05. Zugewinnausgleich
06. Vermögensauseinandersetzung neben dem ehelichen Zugewinnausgleichsrecht
07. Schuldenhaftung
08. Versorgungsausgleich
09. Ehewohnung, Hausratsteilung
10. Ehevertragsrecht respektive Scheidungs(folgen)vereinbarungen
Ausgangspunkt vieler Überlegungen sind regelmäßig Unterhaltsfragen und hier die Berechnung des Kindesunterhalts. Ursache für diesen Startpunkt ist natürlich die Tatsache, dass die Ansprüche der Kinder auf den Unterhalt regelmäßig vorrangig gegenüber anderen Ansprüchen der Eheleute (untereinander) sind.
Erste Hinweise für die Höhe des Kindesunterhalts finden Sie in den Hammer Leitlinien 2017 und früheren
mit der ebendort abgedruckten aktuellen "Düsseldorfer Tabelle" zur Bemessung des Kindesunterhalts.
Viele Ehepartner haben bei Blick auf die Trennung und damit verbundene Unterhaltslasten und doppelte Mietkosten Anspruch auf Gerichtskostenfreiheit und Gestellung eines Rechtsanwalts im Weg der Prozesskostenhilfe.
Das Prozesskostenhilferecht ist sicher nicht Trainingsprogramm, sondern neu gefasst und durchaus verstrengert einschließlich wichtiger neuer Obliegenheiten des Antragstellers. Dazu erste Hinweise bei IWW.