Rechtsanwalt oder ...

Notar




Landes- und regionalspezifisch können Juristen in Nordrhein-Westfalen und hier (nur) im rechtsrheinischen Gebiet Rechtsanwalt und Notar zugleich sein.

Der Doppelberuf "Anwaltsnotar" erfordert ständige Sensibilität, die zwei unterschiedlichen Arbeitsbereiche strikt zu trennen.


Der Rechtsanwalt lebt das Prinzip, kompromisslos einseitig für seine Mandantin oder seinen Mandanten zu kämpfen,

- gegen den Gegner,

- gegen die Staatsanwaltschaft,

- mit dem Gericht,

- in der Konsequenz: um das Recht.

 

Der Mandant, der eine Forderung reklamiert, besitzt diese Forderung.

Der Mandant, der eine Verpflichtung verneint, hat keine Verpflichtung.

Der Mandant, der einer Straftat beschuldigt oder angeklagt ist, ist unschuldig bis zum gesetzlichen Beweis seiner Schuld und (für diesen Fall) nur insoweit (Art. 6 Art. 2 der MRK (Europäische Menschenrechtskonvention).

 

Die so beschriebenen Aufgaben decken wir komplett unermüdlich ab,

vom ersten Tag des Mandats an.

 

- Das mag sein die schnelle und korrekte Vertretung im allgemeinen Zivilrechtsmandat bis zum Urteil und darüber hinaus (Vollstreckung, Vollstreckungsabwehr, notwendige Vertretung im Insolvenzverfahren).

- Das mag sein die Verfolgung von arbeitsrechtlichen oder sozial- versicherungsrechtlichen Ansprüchen beim Arbeits- oder Sozialgericht.

- Das mag sein die Verteidigung im Strafverfahren, Bußgeldverfahren oder Disziplinarverfahren, auch  die notwendiger Anschlussvertretung in der Strafvollstreckung um Ratenzahlung oder Haftfragen.

 

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Der Notar ist ein Organ der vorsorgenden Rechtspflege.

Er ist Staatsdiener und der Neutralität gegenüber allen Beteiligten verpflichtet.

 

 

Der Notar entwirft und beurkundet und vollzieht einseitige (z. B. Testament) und mehrseitige Rechtsgeschäfte für Sie.

 

Seine Tätigkeit beginnt im Grundstücksrecht (Immobilienkaufverträge, Immobilienüberträge), er ist im Eherecht und Scheidungsrecht tätig (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung) und initiiert, begleitet und beurkundet alle Vertragserfordernisse sowie Meldeerfordernisse im Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Es ist seine Verpflichtung und seine Aufgabe, Sie neutral, unparteiisch und unabhängig zu beraten und zu betreuen.

 

Das Amt ist trotzdem oder zugleich geeignet für den Anspruch an „sich selbst“, diese Dienstleistung jederzeit freundlich, kompetent und schnell erbringen zu wollen.

 

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