Natürlich vertreten wir nach Maßgabe des Mandats Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, den Handwerksunternehmer oder seinen Gesellen, die Gesellschaft oder den Geschäftsführer, den leitenden Angestellten oder das Vorstandsmitglied.
Diese übliche Anlage begründet die erforderliche Erfahrung und zugleich ein taktisches Auge auf die Sichtweise des jeweiligen Gegners.
Arbeitsrechtsangelegenheiten erfordern nicht allein Kompetenz (Kenntnis des materiellen Arbeitsrechts und der Arbeitsgerichtsordnungen), sondern regelmäßig auch Einfühlungsvermögen sowie wendiges und geschicktes Taktieren.
Existentiell - durchaus für beide Parteien - im Arbeitsrecht ist die die Kündigung eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses (regelmäßig von Arbeitgeberseite). Mit der Kündigung tauchen häufig alle latenten Streitpunkte eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses auf, die bislang kaum oder keine Beachtung fanden: Restgehalt, Tantieme, Resturlaub, Grafikation, Dienstwagen, Provision, Abfindung.
Der übliche Fragen- und Problemkatalog lautet um diese Themen:
Begründung des Arbeitsvertrages
Beendigung des Arbeitesvertrages
Gehalt und Lohn
Tantieme, Provision
Gratifikation
Dienstfahrzeug
Ausschlussfrist
Umsetzung, Versetzung, Änderung
Abmahnung
Kündigung
Kündigungsschutz
Abfindung
Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung
Zeugnis
Zu allen Materien halten wir Kernfähigkeiten und zugehörigen Überblick vor einschließlich Verhandlungsgeschick und Verhandlungserfahrung in fairer und - wenn denn erforderlich unfairer - Verhandlungsmethodik, ebenfalls Erfindungsreichtum und -erfahrung zur Zielerreichung in Ihrem Sinn.