Allgemeines
Arbeitsrecht
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2012
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2013
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2014
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2015
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2016
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2017
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2018
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2019
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2020
Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts 2021
Familienrecht
Hier finden Sie die
Hammer Leitlinien 2020 und frühere
mit der angeschlossenen Düsseldorfer Tabelle
zur Bemessung des Kindesunterhalts.
EuGH, Urteil vom 26/03/2020
Widerrufsjoker "wieder aktiv":
Die Belehrungs-Klausel:
Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat. ...“
ist nicht genügend.
Das eröffnet die Möglichkeit zum Widerruf des Darlehns mit der Folge der Rückabwicklung (der hohen Zinszahlungen) und den Neuabschluss zu heutigen, günstigeren Bedingungen.
20.06.2018
Tarifliche Ausschlussfristen, Wirksamkeit
Die Geltendmachung des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach § 3 Abs. 1 EFZG kann trotz seiner Unabdingbarkeit (§ 12 EFZG) grundsätzlich einer tariflichen Ausschlussfrist unterworfen werden. Eine tarifliche Ausschlussfrist ist jedoch nach § 3 Satz 1 MiLoG unwirksam, soweit sie auch den während Arbeitsunfähigkeit nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 EFZG fortzuzahlenden gesetzlichen Mindestlohn erfasst. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Das habe weiter zur Folge, dass Vereinbarungen, welche die Geltendmachung des fortzuzahlenden Mindestlohns im Sinne des m§ 3 Satz 1 MiLoG beschränken, insoweit unwirksam sind. Zu solchen Vereinbarungen gehören laut BAG nicht nur arbeitsvertragliche, sondern auch tarifliche Ausschlussfristen. Anders als bei Ausschlussfristen, die arbeitsvertraglich in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart sind, unterliegen Tarifregelungen gemäß § 310 Abs. 4 BGB indes keiner Transparenzkontrolle, stellte das Gericht weiter klar.
BAG, Urteil vom 20.06.2018, Az.: 5 AZR 377/17.
Verlangt eine arbeitsvertragliche Ausschlussfristenregelung, dass ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis zur Vermeidung seines Verfalls innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden muss, ist die Ausschlussfrist in entsprechender Anwendung des § 203 Satz 1 BGB gehemmt, solange die Parteien vorgerichtliche Vergleichsverhandlungen führen.
Das hat das Bundesarbeitsgericht - anders als die Vorinstanzen - entschieden ).
Die Bundesrichter stellten zudem in diesem Zusammenhang fest, dass der Zeitraum, während dessen die Vergleichsver-handlungen andauern, entsprechend § 209 BGB in die Ausschlussfrist nicht eingerechnet wird und dass § 203 Satz 2 BGB, der bestimmt, dass die Verjährung frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung eintritt, auf arbeitsvertragliche Ausschlussfristen keine entsprechende Anwendung findet.
BAG, Urteil vom 20.06.2018, Az.: 5 AZR 262/17
04.07.2017
Darlehn, Kosten, Unternehmerkredit,
Bearbeitungsentgelte
Der Bundesgerichtshof hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Rechtmäßigkeit von durch vorformulierten Bestimmungen von Banken geregelte laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte in
Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Unternehmern befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sie einer Inhaltskontrolle rechtlich nicht standhalten.
Urteile des BGH vom 04.07.2017
XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16
02.03.2017
Kaufrecht, Hausgrundstück
OLH Hamm vom 02.03.2017, I-22 U 82/16
Ein Grundstückskaufvertrag kann auf Verlangen des Käufers auch dann rückabzuwickeln sein, wenn das Wohnhaus zwei Jahre früher als im notariellen Kaufvertrag angegeben bezugsfertig fertiggestellt war. Das Baujahr gibt den technischen Standard des Gebäudes zum Zeitpunkt des Baus wieder und ist damit eine wesentliche Eigenschaft.
16.03.2017
Wieder: Schwarzarbeit
Urteils des BGH VII ZR 197/16
BGB §§ 134 , 817 Satz 2 Halbsatz 1
SchwarzArbG § 1 Abs. 2 Nr. 2
Ein zunächst nicht gegen ein gesetzliches Verbot verstoßender Werkvertrag kann auch dann nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG , § 134 BGB nichtig sein, wenn er nachträglich so abgeändert wird, dass er nunmehr von dem Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2
SchwarzArbG erfasst wird.
10.11.2016
Urteil des AG Coburg
vom 10.11.2016 - 14 C 568/16
Etwas Lustiges:
Mangelbeseitigung durch markenfremdes Ersatzteil
Der Käufer eines Markenartikels muss es laut Amtsgericht Coburg hinnehmen, dass der Verkäufer ein mangelhaftes Teil durch ein markenfremdes ersetzt, wenn dies nach außen hin
überhaupt nicht erkennbar ist und das neue Teil ebenso gut funktioniert.
In dem entschiedenen Fall hatte der Käufer einer Markenjeans reklamiert, dass sich nach kürzester Zeit ein Knopf abgelöst hatte. Der Verkäufer nietete daraufhin den Knopf eines anderen
Jeansherstellers an. Der Kunde musste dies nach dem Urteil akzeptieren, da der Knopf vollständig durch eine Knopfleiste verdeckt war und seine Funktion, nämlich die Hose zu verschließen, ohne
Einschränkungen erfüllte.
06.04.2017
Fahrerlaubnisrecht, Führerschein, Alkohol
Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einer
Trunkenheitsfahr mit weniger als 1,6 Promille darf
keine MPU (Medizinisch-psychologische Untersuchung ("Idiotentest") gefordert werden.
Ist nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen worden, darf die Verwaltungsbehörde ihre Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen. Dies ergibt sich aus zwei Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.04.2017. Anders liege es, wenn zusätzliche Tatsachen die Annahme eines künftigen Alkoholmissbrauchs begründeten (Az.: 3 C 24.15 und 3 C 13.16).
20.03.2017
Mietrecht.
Bundesgerichtshof:
Leitsatz:Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel kann im Falle ihrer formularmäßigen Vereinbarung wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nach § 305 b BGB eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen.
Folge war diese: Der BGH ließ die mündliche Vertragsänderung wirken; der befristet vereinbarte Mietvertrag verlor dadurch seine erforderliche Schriftform (§ 550 BGB); und wurde dadurch (binnen Jahresfrist) kündbar.
13.12.2016
Urlaubsgewährung, Urlaubsnachfrage
Muss der Arbeitnehmer Urlaub nachfragen oder muss der Arbeitgeber den Urlaub anbieten.
Das Arbeitsgericht legt diese Frage dem Europäischen Gerichtshof vor.
Die Anfrage lautet:
I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) folgende Fragen vorgelegt:
1. Steht Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
(Richtlinie 2003/88/EG) oder Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) einer nationalen Regelung wie der in § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
entgegen, die als Modalität für die Wahrnehmung des Anspruchs auf Erholungsurlaub vorsieht, dass der Arbeitnehmer unter Angabe seiner Wünsche bezüglich der zeitlichen
Festlegung des Urlaubs diesen beantragen muss, damit der Urlaubsanspruch am Ende des Bezugszeitraums nicht ersatzlos untergeht, und die den Arbeitgeber damit nicht verpflichtet, von sich
aus einseitig und für den Arbeitnehmer verbindlich die zeitliche Lage des Urlaubs innerhalb des Bezugszeitraums festzulegen?
2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird:
Gilt dies auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis zwischen Privatpersonen bestand?
II. Das Revisionsverfahren wird bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union über das Vorabentscheidungsersuchen ausgesetzt.
02.02.2016
Vorfälligkeitsentschädigung
Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass der Verbraucher keine Vorfälligkeitsentschädigung schuldet, wenn die Bank das Darlehn selbst gekündigt wegen Zahlungsverzuges gekündigt hat.
Das gilt auch für Jungunternehmer/innen bei Darlehensbeträgen bis 75.000,00 EUR.
Ob das auch für andere bankseitige Kündigungen
aufgrund sonstiger Gründe (Vermögensverfall, sonstige Gründe aus den AGB) gilt, bleibt wohl offen.
Die Pressemitteilung des BGH finden Sie hier.
Jahresschluss 2014
Jetzt wird es höchste Zeit für die Rückforderung nicht berechtigter Bearbeitungsgebühren für Bankdarlehn. Überblick hier.
22/07/2014
Neufassung des § 288 BGB (Verzugszinsen)
Im B2B Geschäftsverkehr muss der Schuldner nun 9 Prozentpunkte Verzugszinsen bezahlen, außerdem 40,-- EUR Kostenpauschale. Verzug tritt nach wie vor automatisch 20 Tage nach Rechnungserhalt ein.
Warum der Gesetzgeber zugefügt hat, dass der 40,00-EUR-Betrag auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet wird, bleibt unverfindlich; die Einleitung der Rechtsverfolgung und ihre
Betreuung verursacht doch weitere Mühen und Kosten für den Gläubiger
13/05/2014
Darlehnsrecht, Bankrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Bundesgerichtshof kippt AGB zu "Bearbeitungsgebühren" in Bankformularen. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht (folgt).
Die Welle der Rückforderungen solcher Gebühren läuft (erfolgreich) an.
03/04/2014
Arbeitsrecht, Kündigung, Alkohol
Das Arbeitsgericht Berlin urteilt am 3. April 2014, Az. 24 Ca 8017/13
30/04/2014
Kaufrecht, Nacherfüllung, Schadensersatz, Sachverständigenkosten
Der Bundesgerichtshof - Urteil 30/04/2014 VII ZR 275/13 - entscheidet kürzlich zu § 439 Abs. 2 BGB, dass zu den "für Zwecke der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insb. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten" auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten gehören, welche der Käufer (Verbraucher) für die Feststellung des Mangels aufwendet.
Das Gericht benennt den zitierten § 439 Abs. 2 BGB als "verschuldensunabhängige" eigenständige Anspruchsgrundlage, welche im gegebenen Fall und gem. der Auslegung des Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG zu bestimmten Aspekten des Vertrauchsgüterkaufs durch den EuGH (Urteil vom16/06/2011 - C-65-09) auch dazu führe, dass der Verkäufer einer Ware unter den gegebenen Voraussetzungen (Mangelhaftigkeit) auch verpflichtet sei, den Ausbau der verbauten Kaufsache und auch den Wiederaufbau zu erledigen bzw. zu bezahlen.
Siehe auch: Kaufrecht.
01/05/2014
Verkehrsrecht, Neues Punktesystem
Mit dem 01/05/2014 tritt das neue Punktesystem für Verkehrsrechts-
übertretungen (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) in Kraft.
09/04/2014
Arbeitsrecht, Bundesarbeitsgericht 10 AZR 637/13
Anspruch einer Krankenschwester, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden.
Jahresschluss 2014
Jetzt wird es höchste Zeit für die Rückforderung nicht berechtigter Bearbeitungsgebühren für Bankdarlehn. Überblick hier.
22/07/2014
Neufassung des § 288 BGB (Verzugszinsen)
Im B2B Geschäftsverkehr muss der Schuldner nun 9 Prozentpunkte Verzugszinsen bezahlen, außerdem 40,-- EUR Kostenpauschale. Verzug tritt nach wie vor automatisch 20 Tage nach Rechnungserhalt ein.
Warum der Gesetzgeber zugefügt hat, dass der 40,00-EUR-Betrag auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet wird, bleibt unverfindlich; die Einleitung der Rechtsverfolgung und ihre
Betreuung verursacht doch weitere Mühen und Kosten für den Gläubiger
13/05/2014
Darlehnsrecht, Bankrecht, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Bundesgerichtshof kippt AGB zu "Bearbeitungsgebühren" in Bankformularen. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht (folgt).
Die Welle der Rückforderungen solcher Gebühren läuft (erfolgreich) an.
03/04/2014
Arbeitsrecht, Kündigung, Alkohol
Das Arbeitsgericht Berlin urteilt am 3. April 2014, Az. 24 Ca 8017/13
01/05/2014
Verkehrsrecht, Neues Punktesystem
Mit dem 01/05/2014 tritt das neue Punktesystem für Verkehrsrechts-übertretungen (Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten) in Kraft.
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09/04/2014
Arbeitsrecht, Bundesarbeitsgericht 10 AZR 637/13
Anspruch einer Krankenschwester, nicht für Nachtschichten eingeteilt zu werden.